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3. Februar 2026
Science Night 2026
Am Donnerstagabend, dem 15.1.26, öffnete der naturwissenschaftliche C-Trakt der als „MINT-freundlich“ ausgezeichneten Leibnizschule seine Türen für rund 70 neugierige kleine Forscherinnen und Forscher aus den Grundschulen und eröffnete ihnen eine Welt des Experimentierens und Staunens:
Unter der Federführung von Fachbereichsleiterin Frau Juchelka und stellvertretender Schulleiterin Frau Sharrock hatten die Lehrkräfte der Biologie, der Chemie und der Physik, Herr Knieper, Frau Khawajah, Frau Waack, Frau Basaran-Aghbar, Frau Hollosy, Frau Höflich und Herr Lührs zusammen mit beachtlichen 55 Schülerinnen und Schülern aus der Oberstufe, die an dem Abend für ihre jungen Besucherinnen und Besucher im Einsatz waren, verschiedenste Experimente vorbereitet.
In der Biologie waren alle fünf Sinne gefragt; es gab Geschmacks- und Hörproben, einen Fühlkasten und Versuche, die offenbarten, wie uns beide Augen im Zusammenspiel das Bild von unserer Umwelt vermitteln, das wir für selbstverständlich halten. Diese Selbstverständlichkeit durchbrach am stärksten die „Verkehrtherum-Brille“, mit der man quasi überkopf und vertauschtem Links und Rechts einem Parcours folgen musste, was sich als schwindelerregend schwierig erwies.
Wie sehr uns die Optik täuschen kann, konnten die jungen Gäste in der Physik erfahren: Spiegel erzeugten dort die Illusion einer zum Greifen nahen Ente und Spinne, ein ins Wasser geschobener Stab schien plötzlich einen Knick zu haben und Schattenspiele mit Farbspektren schufen eine bunte Zauberwelt. In diesem abgedunkelten Raum bekamen die Mädchen und Jungen auch eine Vorstellung des Universums, in dem die Sonne ihr Licht auf den jeweiligen Teil der Erde wirft und es dort Tag sein lässt.
Wo kein Tageslicht herrscht, braucht man elektrisches Licht, welches Frau Waack mit sportlichem Tritt in die Pedalen eines Ergometers mit Glühbirnen erzeugte. Körpereinsatz war ebenfalls auf einem Drehstuhl verlangt, der veranschaulichte, wie Eiskunstläuferinnen und Eiskunstläufer schneller oder langsamer ihre Pirouetten drehen, nämlich mit ausgestreckten oder eingezogenen Armen, im Effekt verstärkt durch Gewichte in den Händen. Welchen Verdrängungseffekt die Form eines Körpers hat, zeigten auch geknetete Gebilde, die entweder auf dem Wasser schwammen oder darin versanken.
In der Chemie mussten alle Kinder eine Schutzbrille aufsetzen, denn hier gab es Flammen und Flüssigkeiten in verschiedenen Farben, Stoffe, die in Kombination wurstartig schäumend aus dem Reagenzglas schossen, liebevoll „Elefantenzahnpasta“ genannt, und eine Chemikalie, die in Luftballons gefüllt diese durch Draufschlagen größer werden ließ.
Während die Kleinen ausprobierten, entdeckten, erfuhren und staunten, wurde ihren Eltern in der Mensa mit ein paar Snacks und Getränken sowie der Gelegenheit zum Austausch die Wartezeit verkürzt, bis ihre Kinder ihnen auf dem Nachhauseweg von ihren Erlebnissen und Erkenntnissen aus der Welt der Naturwissenschaften berichten konnten.
Text: Scö Bilder: Scö, Wac
28. Januar 2026
Neue Nutzungsordnung für digitale Endgeräte ab 01.02.2026
Nachdem das Land Hessen mit Geltung ab dem Schuljahr 2025/26 beschlossen hat, in Schulen Smartphone-Schutzzonen einzurichten, da Handys, wie zahlreiche Studien zeigen, das Lernen weit öfter behindern als fördern, waren die Schulen gehalten, bis spätestens zum Halbjahreswechsel Ende Januar 2026 eine eigene, verordnungskonforme Regelung zu beschließen, sofern sie, soweit zulässig, Ausnahmen von der vom Land vorgegebenen Richtlinie umsetzen wollten.
Eine Arbeitsgruppe aus Lernenden, Lehrenden und Eltern erarbeitete daraufhin eine neue Regelung, die im Schülerrat, im Schulelternbeirat, in der Gesamtkonferenz des Lehrpersonals sowie in der Schulkonferenz, in der wiederum alle drei Gruppen vertreten sind, beraten und abgestimmt wurde.
Ergebnis ist die neue „Nutzungsordnung für digitale Endgeräte“, die wir hier vorstellen. Bis zum 31.01.2026 haben die geltenden Regelungen Bestand, die in den beiden Hausordnungen niedergelegt sind, ab dem 01.02.2026 gilt die neue Regelung, die Sie auch →hier herunterladen können.
Zur Klarstellung: Aus der Neuregelung ergibt sich, dass nach wie vor ein genrelles NIchtsichtbarkeitsgebot gilt, da etwa Handy und Kopfhörer als funktionale Einheit zu betrachten sind. Das heißt: auch wenn Kopfhörer getragen werden und das Smartphone, über das diese angesteuert werdern, selbst nicht sichtbar ist, können von den Lehrkräften beide Geräte zusammen eingesammelt werden.
Wir bitten alle, die jeweils geltenden Regelungen zu studieren und einzuhalten, sie sollen den Lernerfolg fördern, gewissen Störungen im Umgang miteinander vorbeugen und (in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Rollen und Verantwortungsbereichen) dem Gleichheitsgrundsatz genügen und wurden im Interesse aller erarbeitet und beschlossen.
(Blu im Auftrage der Schulleitung)















