Nachdem das Land Hessen mit Geltung ab dem Schuljahr 2025/26 beschlossen hat, in Schulen Smartphone-Schutzzonen einzurichten, da Handys, wie zahlreiche Studien zeigen, das Lernen weit öfter behindern als fördern, waren die Schulen gehalten, bis spätestens zum Halbjahreswechsel Ende Januar 2026 eine eigene, verordnungskonforme Regelung zu beschließen, sofern sie, soweit zulässig, Ausnahmen von der vom Land vorgegebenen Richtlinie umsetzen wollten.
Eine Arbeitsgruppe aus Lernenden, Lehrenden und Eltern erarbeitete daraufhin eine neue Regelung, die im Schülerrat, im Schulelternbeirat, in der Gesamtkonferenz des Lehrpersonals sowie in der Schulkonferenz, in der wiederum alle drei Gruppen vertreten sind, beraten und abgestimmt wurde.
Ergebnis ist die neue „Nutzungsordnung für digitale Endgeräte“, die wir hier vorstellen. Bis zum 31.01.2026 haben die geltenden Regelungen Bestand, die in den beiden Hausordnungen niedergelegt sind, ab dem 01.02.2026 gilt die neue Regelung, die Sie auch →hier herunterladen können.
Zur Klarstellung: Aus der Neuregelung ergibt sich, dass nach wie vor ein genrelles NIchtsichtbarkeitsgebot gilt, da etwa Handy und Kopfhörer als funktionale Einheit zu betrachten sind. Das heißt: auch wenn Kopfhörer getragen werden und das Smartphone, über das diese angesteuert werdern, selbst nicht sichtbar ist, können von den Lehrkräften beide Geräte zusammen eingesammelt werden.
Wir bitten alle, die jeweils geltenden Regelungen zu studieren und einzuhalten, sie sollen den Lernerfolg fördern, gewissen Störungen im Umgang miteinander vorbeugen und (in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Rollen und Verantwortungsbereichen) dem Gleichheitsgrundsatz genügen und wurden im Interesse aller erarbeitet und beschlossen.
(Blu im Auftrage der Schulleitung)
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