Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelten besondere Bestimmungen, die →hier in einem mehrsprachigen Informationsblatt des Stadtgesundheitsamtes heruntergeladen werden können.
Wir bitten und empfehlen dringend – im Interesse aller – dass diese Informationen zur Kenntnis genommen werden.
Bei einer Zuwiderhandlung gegen die geltenden Bestimmungen droht gegebenenfalls ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro!
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