Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelten besondere Bestimmungen, die →hier in einem mehrsprachigen Informationsblatt des Stadtgesundheitsamtes heruntergeladen werden können.

Wir bitten und empfehlen dringend – im Interesse aller – dass diese Informationen zur Kenntnis genommen werden.

Bei einer Zuwiderhandlung gegen die geltenden Bestimmungen droht gegebenenfalls ein Bußgeld von bis zu  25.000 Euro!